Antrag zur Digitalisierung der Schankgenehmigungen

Symbolbild zum Digitalen Prozess

Aktuell werden Schankgenehmigungen durch das Ordnungsamt der Stadt Alzenau in Papierform als physische Bescheide verschickt. Für die Antragsteller – in der Regel ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger sowie Vereinsvorstände – bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand: 1. Analoger Bruch: Die Papierbescheide müssen manuell eingescannt werden, um sie innerhalb der Vereinsstrukturen digital an die zuständigen Personen (z.B. Festleitung, Kassierer) weiterzuleiten. 2. Effizienzverlust: Sowohl in der Verwaltung (Druck, Kuvertierung, Postlaufweg, Kosten) als auch beim Bürger entsteht ein unnötiger Zeit- und Ressourcenverbrauch. 3. Inkonsistenz: Während andere Verwaltungsakte, wie beispielsweise städtische Mietverträge, bereits erfolgreich digital versendet werden, verharrt das Gestattungswesen in einem veralteten analogen Prozess.

Den gesamten Antrag finden Sie unten als Download.