Bayerische Landtagswahl
Das Bayerische Wahlsystem zur Landtagswahl unterscheidet sich deutlich vom Wahlsystem zur Bundestagswahl. Deshalb ist die „richtige“ Vergabe der Stimmen wichtig. Da die ausführliche Beschreibung, nur schwer verständlich ist, sind nachfolgend die entscheidenden Punkte zusammen gefasst.
Wer sich die komplette Beschreibung ansehen möchte, findet diese unter folgendem Link http://www.fdp-alzenau.de/wp-content/uploads/2018-Bayerisches-Landtagswahlsystem-1.pdf
Allgemein
Jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Anders als bei Bundestagswahlen gibt es für Erst- und Zweitstimme getrennte Stimmzettel.
Mit der Erststimme werden 90 von den 180 Landtagssitzen gewählt, dementsprechend werden mit der Zweitstimme die restlichen 90 Sitze vergeben.
Bei der Sitzverteilung werden nur die Parteien und Wählergruppen berücksichtigt, die mindestens 5 % der Gesamtstimmen im Freistaat erringen. Die Zahl der Gesamtstimmen der Partei oder Wählergruppe wird ermittelt, indem ihre Erst- und Zweitstimmen addiert werden. Anders als bei Bundestagswahlen sind die Erststimmen mitentscheidend für die Verteilung der Sitze.
Erststimme (Wahlzettel A)
Mit der Erststimme wählt man den Stimmkreiskandidaten der Parteien- und Wählergruppen. Die Erststimme ist bei der LTW für die Partei sehr wichtig .
Zweitstimme (Wahlzettel B)
Der Wahlzettel B enthält grundsätzlich alle Bewerber aller Wahlkreislisten außer den Stimmkreisbewerbern in dem Stimmkreis, für den sie aufgestellt sind (s. Wahlzettel A).
Mit der Zweitstimme wählt man einen Kandidaten einer Wahlkreisliste. Eine Stimme für einen Bewerber ist gleichzeitig eine Stimme für dessen Partei oder Wählergruppe. Im Gegensatz zum Bundestagswahlrecht gibt der Wähler auch seine Zweitstimme einem bestimmten Kandidaten. Durch das Ankreuzen eines FDP-Kandidaten aus dem gleichen Stimmkreis, kann der Wähler die Vertretung seiner Region im Landtag stärken.
Fazit
Damit Ihre FDP und deren Kandidaten für Sie in den Bayerischen Landtag und Bezirkstag kommen,
beide Stimmen für die FDP und deren Kandidaten!!!!
Beispiel für Alzenau (Stimmkreis 601 Aschaffenburg-West)
Erststimme: FDP Dr. Helmut Kaltenhauser
Zweitstimme: FDP Patrick-Daniel Betz
Bezirkstagswahl
Die Wahl des Bezirkstags verläuft nach den gleichen Grundsätzen wie die Landtagswahl. Die Bezirkstage Bayerns werden am gleichen Tag wie der Bayerische Landtag für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Im Gegensatz zur Landtagswahl gibt es jedoch bei der Wahl des Bezirkstags keine Fünf-Prozent-Klausel.
Der Wähler erhält bei der Wahl für den Bezirkstag zwei (blaue) Stimmzettel:
• Mit der ersten Stimme wird für den jeweiligen Stimmkreis ein Direktkandidat gewählt. Jede Partei kann für jeden Stimmkreis einen Kandidaten aufstellen. Wer im Stimmkreis die meisten Stimmen erhalten hat, zieht per Direktmandat in den Bezirkstag ein. Die relative Mehrheit ist hierbei ausreichend.
• Auf dem Stimmzettel für die zweite Stimme gibt jede Partei eine Liste ihrer Kandidaten an. Der Wähler hat die Möglichkeit, für einen bestimmten Kandidaten einer Partei oder pauschal für eine Partei zu stimmen.
Im Gegensatz zur Bundestagswahl wird bei der Wahl des Bezirkstags die Erststimme bei der Gesamtsitzverteilung mitberücksichtigt. Erst- und Zweitstimmen werden zusammengezählt. Diese Gesamtstimmen bilden die Grundlage zur Sitzverteilung auf die einzelnen Wahlkreis-vorschläge.
http://www.fdp-alzenau.de/wp-content/uploads/2018-Bezirkstagswahl.pdf
Bezirksparteitag
Der Bezirksverband ist die zuständige Untergliederung für den Bereich eines Regierungsbezirkes. Aufgabe der Bezirksverbände ist es, die Partei in ihrem Bereich zu fördern und zu vertreten sowie in Zusammenarbeit mit den Kreis- und Stadtverbänden die Parteiorganisation zu festigen, für die Parteiziele zu werben und die Beschlüsse der Landesorgane zu vollziehen.
Auf den Parteitagen sind nicht alle Parteimitglieder, sondern aus organisatorischen Gründen nur eine festgelegte Anzahl von Delegierten anwesend. Bei der FDP werden die Delegierten und Ersatzdelegierte für den Bezirk aus den Reihen der Mitglieder der Kreisverbände gewählt. Die Anzahl der Delegierten ist abhängig von der jeweiligen Mitgliederzahl.
Zum Beispiel entsendet der Kreisverband Aschaffenburg-Land derzeit fünf Delegierte zum Bezirksparteitag.
Koalitionsverhandlungen
Eine Koalition (von lateinisch coalitio „Zusammenwachsen, Vereinigung, Zusammenschluss“) in der Politik ist ein zeitweises Bündnis politischer Parteien. Parteien schließen Koalitionen, um eine Regierung mit stabilen Mehrheiten zu bilden.
Aktuelles Beispiel
Nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 arbeiten zur Zeit CDU/CSU, FDP und die Grünen daran, um eine belastbare Grundlage für ein gemeinsames Regierungsprogramm zu finden.